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Mögliche Korrekturbitten der BAuA
Arbeit und Soziales/Antwort - 18.10.2021 (hib 1064/2021)
Berlin: (hib/STO) Um mögliche Korrekturbitten der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) gegenüber Medien geht es in der Antwort der Bundesregierung (19/32672) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/32612). Danach gibt die Bundesanstalt lediglich in Einzelfällen einem Medium dann einen Hinweis, wenn von ihr veröffentlichte Informationen oder Angaben über die Bundesregierung objektiv unzutreffend wiedergegeben sind und die BAuA einen Hinweis für geeignet und angemessen erachtet„.
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