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Keine Korrekturbitten vom Bundessozialministerium
Arbeit und Soziales/Antwort - 05.10.2021 (hib 1047/2021)
Berlin: (hib/CHE) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat im Januar 2020 keine Korrekturbitten medialer Berichterstattung unter Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe veranlasst. Das geht aus der Antwort (19/32363) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/32052) der AfD-Fraktion hervor.
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